Vorteile
1. Vollzugserleichterung bei der Bioabfallverordnung:
• Befreiung von Nachweispflichten für Mitglieder von Gütegemeinschaften
• Begrenzung von Untersuchungshäufigkeiten
• Befreiung von Bodenuntersuchungen
• Befreiung von Verwertungsnachweisen und Berichtspflichten
gegenüber den Behörden
• Möglichkeit der Nutzung der Konformitätserklärung (Hygienebaumusterprüfung)
2. Ausstellung von Dokumenten:
• Untersuchungsberichte einschließlich Anwendungshinweise
• Fremdüberwachungszeugnis einschließlich Anwendungshinweise
• Gütezeichenurkunde
• Bescheinigungen
3. Regionalberatung
4. Normen- und Rechtssicherheit
5. Informationsdienst:
• Fachzeitschriften
• Mitgliederpost
6. Angebote für Weiterbildung
7. Öffentlichkeitsarbeit
• Messen
• Veranstaltungen
• Zeitschriften
8. Kontakte zwischen Praxis und Wissenschaft
9. Auslobung von Förderpreisen etc