Vorteile

1. Vollzugserleichterung bei der Bioabfallverordnung:
              • Befreiung von Nachweispflichten für Mitglieder von Gütegemeinschaften
              • Begrenzung von Untersuchungshäufigkeiten
              • Befreiung von Bodenuntersuchungen
              • Befreiung von Verwertungsnachweisen und Berichtspflichten  
                gegenüber den Behörden
              • Möglichkeit der Nutzung der Konformitätserklärung (Hygienebaumusterprüfung)

2. Ausstellung von Dokumenten:
              • Untersuchungsberichte einschließlich Anwendungshinweise
              • Fremdüberwachungszeugnis einschließlich Anwendungshinweise
              • Gütezeichenurkunde
              • Bescheinigungen

3. Regionalberatung

4. Normen- und Rechtssicherheit


5. Informationsdienst:
              • Fachzeitschriften
              • Mitgliederpost


6. Angebote für Weiterbildung

7. Öffentlichkeitsarbeit
              • Messen
              • Veranstaltungen
              • Zeitschriften


8. Kontakte zwischen Praxis und Wissenschaft


9. Auslobung von Förderpreisen etc