Nachweispflicht
Befreiung von den Nachweispflichten, siehe auch: BioAbfV § 11 Absatz 3
Voraussetzung:
• Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Kompost
• Gütesicherung nach RAL (möglichst im Überwachungsverfahren)
• Bestätigung des Antrages zur Befreiung von den Nachweispflichten
durch die zuständige Behörde
Achtung: "Kann" - Bestimmung