Nachweispflicht

Befreiung von den Nachweispflichten, siehe auch: BioAbfV § 11 Absatz 3

Voraussetzung:
• Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Kompost
• Gütesicherung nach RAL (möglichst im Überwachungsverfahren)
• Bestätigung des Antrages zur Befreiung von den Nachweispflichten
  durch die zuständige Behörde

Achtung: "Kann" - Bestimmung