Aufgabe der Gütegemeinschaft
Der Verein hat den Zweck, die Güte von Kompost, Sekundärrohstoffdüngern, Bodenverbesserungsmitteln/-hilfsstoffen und Bodensubstraten/-materialien zu sichern.
(s. a. Satzung Abschnitt 01)
Im einzelnen nimmt die Gütegemeinschaft folgende Aufgaben wahr:
• Vergabe des Gütezeichens im Einvernehmen mit der Bundesgütegemeinschaft
• Kontrolle der Fremdüberwachung
• Kontrolle der Eigenüberwachung
• Unterstützung und Beratung der Betriebe in Fragen der Produktion, Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung von Kompost
• Beratung der Mitglieder bei Einrichtung und Betrieb von Bioabfall-behandlungsanlagen
• Lieferung von Informations- und Werbematerialien
• Information der Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in der Bioabfallbehandlung
• Interessenvertretung
• Erschließung von Deregulierungsmöglichkeiten für die Mitglieder