Aufgabe der Gütegemeinschaft

Der Verein hat den Zweck, die Güte von Kompost, Sekundärrohstoffdüngern, Bodenverbesserungsmitteln/-hilfsstoffen und Bodensubstraten/-materialien zu sichern.
(s. a. Satzung Abschnitt 01)

Im einzelnen nimmt die Gütegemeinschaft folgende Aufgaben wahr:

 Vergabe des Gütezeichens im Einvernehmen mit der Bundesgütegemeinschaft
 Kontrolle der Fremdüberwachung
 Kontrolle der Eigenüberwachung
 Unterstützung und Beratung der Betriebe in Fragen der Produktion, Qualitätsverbesserung und     Qualitätssicherung von Kompost
 Beratung der Mitglieder bei Einrichtung und Betrieb von Bioabfall-behandlungsanlagen
 Lieferung von Informations- und Werbematerialien
 Information der Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in der Bioabfallbehandlung
 Interessenvertretung
 Erschließung von Deregulierungsmöglichkeiten für die Mitglieder